Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. – Laotse
In dem Sie den Bedarf an Nachhilfe für Ihr Kind festgestellt haben, ob um eine Versetzung nicht zu gefährden oder größere Wissenslücken zu schließen, haben Sie den ersten Schritt getan.
Schritt 2:
Wir erstellen das Anschreiben und füllen den entsprechenden Antrag für Ihr zuständiges Amt aus, damit Sie die Unterstützung aus dem Förderpaket „Bildung und Teilhabe (BuT)“ erhalten.
Für den Antrag ist es notwendig, dass die für Ihr Kind zuständige Schule die Notwendigkeit einer Nachhilfe-Förderung befürwortet und bestätigt. Die von der Schule auszufüllende Bescheinigung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bitte gehen Sie dazu auf den zuständigen Klassenlehrer oder Fachbereichsleiter zu.
Schritt 3:
Den Antrag samt Bescheinigung der Schule senden Sie an Ihr zuständiges Amt.
Schritt 4:
Während das zuständige Amt Ihren Antrag prüft, kann die zeitliche Planung mit dem von der Schule erkannten wöchentlichen Lernförderbedarf beginnen. Zusammen mit Ihnen und ggf. auch Ihrem Kind stellen wir fest, wie der Nachhilfeumfang am erfolgreichsten terminiert wird.
Schritt 5:
Liegt der positive Bescheid Ihres zuständigen Amtes vor, starten wir direkt mit der Nachhilfe für Ihr Kind. Wir informieren Sie über den Lernfortschritt, bieten Ihnen hilfreiche Tipps für den Schulalltag und übernehmen die Abrechnung mit dem zuständigen Amt.